begleitplanung
Landschaftspflegerische
Begleitplanung
Die konsequente Abarbeitung der Eingriffsregelung für Verkehrsvorhaben bildet seit nunmehr über 25 Jahren einen Tätigkeitsschwerpunkt unseres Büros. Wir verfügen daher über umfangreiche Erfahrungen zu notwendigen Bestandsaufnahmen und der Ermittlung und Bewertung von Projektwirkungen. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Entwicklung umsetzungsfähiger Kompensationsmaßnahmen auf geeigneten Maßnahmenflächen mit einem wirtschaftlich und fachlich vertretbaren Ausmaß.
Dabei achten wir selbstverständlich auf die Wahrung artenschutzrechtlicher Belange. Unter Mitarbeit von Experten des speziellen Artenschutzes erstellen wir für die Auftraggeber der jeweiligen Planvorhaben maßgeschneiderte Unterlagen.
Umfahrung westlich Ober- und Unterbrunn
St 2069 Alling – Starnberg, Landkreis Starnberg
Die St 2069 soll aus den Ortsdurchfahrten Oberbrunn und Unterbrunn nach Westen verlegt werden. Von der Flächeninanspruchnahme und den mittelbaren Beeinträchtigungen betroffen sind v.a. land- und forstwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen, wobei den Waldflächen Bedeutung als Quartier für Fledermäuse zukommt. Entlang der Waldränder quert die Trasse zudem immer wieder deren Flugrouten. Betroffen sind außerdem ein Lebensraumkomplex des Springfrosches und Bruthabitate der Feldlerche im Offenland.
Umfahrung Weßling
St 2068 BAB A96 – Herrsching, Landkreis Starnberg
Das Projekt umfasst die Verlegung der St 2068 aus der Ortslage Weßling. Das Untersuchungsgebiet zeichnet sich dabei durch einen hohen Anteil naturnaher Laub- und Mischwälder aus, außerdem liegen im Umfeld der Trasse mehrere FFH-Gebiete. Da der Hirschkäfer als FFH-Erhaltungsziel möglicherweise betroffen ist, werden Kohärenzsicherungsmaßnahmen für die Art vorgesehen. Für den Kleinen Abendsegler und die Rauhautfledermaus werden CEF-Maßnahmen geplant (Sicherung von Altbäumen, Ausbringen von Fledermauskästen).
Ortsumfahrung Grafing
St 2080 Rosenheim – Erding, Landkreis Rosenheim
Die Stadt Grafing soll vom südöstlichen Ortseingang bis zum Anschluss an die B 304 südlich Ebersberg östlich umfahren werden. Konflikte bestehen neben der Flächenversiegelung, der Überbauung biotopwürdiger Flächen und der mittelbaren Beeinträchtigung von im Straßennahbereich gelegenen Biotopen auch in einer Beeinträchtigung artenschutzrechtlich relevanter Arten. Ein Teil der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen dient deshalb zugleich der Sicherung der dauerhaften ökologischen Funktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser gemeinschaftsrechtlich geschützten Tierarten.
Verlängerung der Start- und Landebahn
Flughafen Dresden
Die Flughafen Dresden GmbH plant die Sanierung (Verschiebung und Verlängerung) der Start- und Landebahn mit einer Bahnlänge von 2850 m. Diese erfordert eine Anpassung der befestigten und unbefestigten Flugbetriebsflächen. Inhaltlicher Schwerpunkt ist die Umwandlung von bisher intensiv genutzten Ackerflächen in Extensivgrünland und eine Strukturierung der Flächen mit Hecken- und Baumpflanzungen.