Bauleitplanung
und Grünordnung
Bebauungsplan Nr. 51.1 „Sondergebiet Hotel“
Grünordnung und Umweltbericht zum Bebauungsplan
(und zur 1. Änderung), Gemeinde Hallbergmoos
Die Gemeinde Hallbergmoos stellt im Jahr 2010 am nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde den Bebauungsplan Nr. 51.1 auf; mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird der Geltungsbereich nach Osten um Gewerbeflächen erweitert. Das überplante Areal ist an der Kreisstraße FS 44 gelegen, über welche eine direkte Anbindung an den Flughafen München gewährleistet ist. Ziele der Grünordnung sind einerseits der Erhalt und die Aufwertung wertgebender Biotopstrukturen, andererseits eine Durchgrünung des Gewerbegebietes.